Vereinsstatuten
Regulativ für den Spielbetrieb
- Bei einem Beitritt ab 15. Juli des laufenden Jahres ist nur mehr der halbe Beitrag zu bezahlen. Dies gilt nur für Neumitglieder.
- Der Mitgliedsbeitrag ist bis Ende April jeden Jahres zu bezahlen.
- Es muss immer mindestens 1 Mitglied spielen, ausgenommen Feriengäste. Diese dürfen jedoch andere Mitglieder nicht behindern.
- Jedes Mitglied kann 2 Spielstunden pro Woche vormerken.
- Bei Ausfall der 2 vorgemerkten Stunden durch Witterungseinflüsse etc. dürfen keine weiteren Stunden vorgemerkt werden.
- Die Platzmiete für Nicht-Mitglieder beträgt pro Stunde € 10.--
Ladet ein Mitglied zu einem Spiel ein, sind pro Stunde € 5.-- zu bezahlen.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre zahlen die Hälfte. - Kinder oder Jugendliche bis 16 Jahre dürfen sich ebenfalls 2 Stunden in der Woche vormerken, jedoch nur bis 17.00 Uhr. Die übrige Zeit können sie den Platz benützen, wenn er nicht von Erwachsenen in Anspruch genommen wird.
- Die Spielgebühren sind vom Mitglied zu kassieren und der Geldbetrag in ein bereitliegendes Kuvert zu geben, zu beschriften und in den Briefkasten im Tennishaus Erdgeschoß zu werfen. Ebenso das Lichtgeld oder die Miete für die Ballwurfmaschine.
- Es muss ausnahmslos reserviert werden, bevor der Platz betreten wird!